Statuten
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1.3 Beförderungen

Reguläre Beförderungen werden vom Regimentskampfgruppenkommandeur ausgesprochen. Vorraussetzung für eine reguläre Beförderung ist das Bestehen der entsprechenden Prüfung für einen neuen Kommandoposten. Beförderungen im Felde können bei besonderer Leistung vor dem Feind vom Regimentskampfgruppenkommandeur sofort, auch ohne vorheriges Ablegen der entsprechenden Prüfung, durchgeführt werden. Die entsprechende Prüfung sollte jedoch so schnell wie möglich nachgeholt werden.

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