Statuten
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2. Verhaltensregeln

Dieses Kapitel behandelt das Verhalten und Auftreten aller Füsiliere, sowie die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen, Ungehorsam, etc. Für die Milizionäre ist der Abschnitt Kleiderordnung nicht relevant, für sie wird ob des paramilitärischen Charakters ihrer Einheit allerdings auch entsprechend für den Kampfeinsatz geeignete Kleidung vorrausgesetzt.

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