Statuten
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1.4.2 Generelle Erläuterungen
Regimentskommandostab


Ergebnisfindung



Konzeption, Mindestbesetzung








Der RKS besteht aus dem kommandierendem Offizier (CO), seinem Vertreter (XO) und dem Spieß. Mitglieder des RKS haben - sofern sie einer Prüfung beiwohnen - immer ein Vetorecht in Bezug auf das Urteil des Prüfers.
Alle der Prüfung beiwohnenden Füsiliere haben ein Mitspracherecht bei der Beurteilung des Prüflings. Jedoch nur die Prüfungsberechtigten haben ein Mitbestimmungsrecht, welches sie demokratisch umzusetzen haben. Mitglieder des RKS haben (s.o.) auch noch ein Vetorecht.
Die Prüfungen sind so ausgearbeitet, daß bei allen Prüfungen - ausgenommen der initialen Pilotprüfung - Beisitzer, sprich Kameraden auf Seiten des Prüflings, als auch des Prüfungsleiters, notwendig sind. Als Mindestbesetzung muß immer die nächst tiefere Kommandoebene als die, auf die der Prüfling sich bewirbt, personell besetzt sein. Zum Beispiel muß bei einer Lanzenführerprüfung die Position des TacTeamführers besetzt sein, oder bei einer Kompanieführerprüfung die Positionen der Lanzenführer. Hierbei gild, daß diese Positionen auch von Füsilieren besetzt werden müssen, die diese Qualifikation bereits haben. Eine Lanzenführerposition darf also nicht mit einem Mechpiloten besetzt werden!
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