Statuten
  <  prev Home   >   Die Einheit   >   Statuten next  >  
1.4.6 Kompanieführerprüfung
Vorraussetzungen












Prüfungsleiter




Prüfling


Beisitzer




Aufstellung



Karten

Dauer
Bewertungskriterien































Bestandene Lanzenführerprüfung.
Zwei Beisitzer/Prüfungsleiter müssen/muß aus dem Regimentskommandostab sein.
Die Organisation der Prüfung unterliegt in erster Linie dem Prüfling und erst in zweiter Linie dem Prüfungsleiter:
Die Prüfung wird wie ein vollwertiger Chapterfight ausgehandelt, gekämpft und protokolliert! Somit ist der Prüfling im Vorwege für folgende Aufgaben zuständig:
   - Wahl seiner Beisitzer/Lanzenführer
   - Wahl seiner Aufstellung
   - Aushandeln der Kampfregeln (z.B. Sonderregeln)
   - Aushandeln des Geländes
   - Protokollant bestimmen
   - Material besorgen (Mechs, Bögen, Karten, Protokoll)
Prüfberechtigt sind alle Füsiliere ab dem Rang eines Offiziers mit bestandener Kompanieführerprüfung.
(Ausnahme: die ersten Prüfungen werden von dem Regimentskommandostab gegenseitig abgenommen in Ermangelung eines bereits geprüften Kompanieführers)
Es darf jeder Füsilier geprüft werden, der die Lanzenführerprüfung bestanden hat und mindestens den Rang eines Sergeant-Majors führt (bevorzugt wird terminlich natürlich den Offizieren die Prüfung abgenommen).
Auf der Seite des Prüflings müssen sich zwei Füsiliere mit bestandener Lanzenführerprüfung befinden. Auf Seiten des Prüfers müssen ebenfalls zwei Füsiliere mit bestandener Lanzenführerprüfung sitzen. Weitere Beisitzer sind wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend. Zwei Beisitzer/Prüfungsleiter müssen aus dem Regimentskommandostab kommen.
Der Prüfling darf sich eine Verbundwaffenkompanie aus unserer Aufstellung lanzenweie zusammenstellen (acht Battlemechs, vier Panzer). Die Prüfer stellen eine nach BV ausgeglichene Verbundwaffenkompanie dagegen (acht Battlemechs, vier Panzer). Diese kann von unserer Aufstellung abweichen.
Es wird auf mindestens sechs Karten gespielt, die Geländewahl unterliegt den ausgehandelten Bedingungen von Prüfling und Prüfer.
Die Prüfungsdauer sollte in etwa acht Stunden betragen.
Vorbereitung:
   - wie gut ist der Prüfling vorbereitet (siehe Vorraussetzungen)?
   - hat der Prüfling alles Wichtige organisiert?
Aufstellung:
   - hat der Prüfling eine sinnvolle Aufstellung gewählt?
Gelände:
   - ist die Wahl des Geländes passend zur Aufstellung gewählt worden?
   - kann der Prüfling das Gelände zu seinen Gunsten nutzen?
Kommunikation:
   - regelmäßige Absprachen
   - austauschen von Ideen
   - ist der Prüfling für Ratschläge seiner Lanzenführer zugänglich?
Taktik:
   - ist eine Erfolg versprechende Taktik zu erkennen?
   - kann diese Taktik umgesetzt werden?
   - kann der Prüfling seine Taktik entsprechend schnell umstellen?
   - ist die Taktik überhaupt umsetzbar/sinnvoll?
Führung:
   - ist der Prüfling in der Lage seine Lanzenführer zu befehligen?
   - können die Lanzenführer die Befehle des Prüflings umsetzen?
   - kann der Prüfling sich bei seinen Lanzenführern durchsetzen?
   - kann der Prüfling seine Leute motivieren?
Kontrolle:
   - Übersicht über Aktionen/Fehler der Gegner
   - Übersicht über Aktionen/Fehler der eigenen Kompanie
Fazit:
Letztendlich muß der Prüfling unter Beweis stellen können, eine Kompanie bei einem Chapterfight Erfolg versprechend ins Gefecht führen zu können. Er muß zeigen, daß er in der Lage ist alle Vorbereitungen, Organisation, sowie Eventualitäten bewältigen zu können. Ein sehr wichtiger Punkt in der Entscheidung "Bestanden/Nicht Bestanden" ist die Fähigkeit zur Menschenführung/Kommandieren.
Top