Statuten
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2.5 Kriegsrecht

Das Gericht setzt sich aus den Stabsoffizieren zusammen, wobei der Regimentskampfgrupenkommandeur den Richtersitz innehat, der stellvertretende Kommandeur die Anklage führt und ein vom Fall unbetroffener Offizier die Verteidigung stellt. Falls Kläger oder Angeklagter darauf bestehen und der Regimentskampfgrupenkommandeur keine Einwände hat, können auch andere Angehörige der 5th Syrtis Fusiliers die obengenannten Rollen einnehmen.

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