Satzung
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3.3 Ausschluß

Der Ausschluß von Mitgliedern folgt denselben Gesichtspunkten wie die Ablehnung von Bewerbern aus der Miliz. Der Antrag auf Ausschluß bedarf einer absoluten Mehrheit, um zu bestehen. Dabei hat jedes Mitglied der 5th Syrtis Fusiliers das Recht, abzustimmen. Der Antrag auf Ausschluß muß dem Füsiliersrat vorgetragen werden und erfordert eine ausformulierte Begründung. Gemäß dem Paragraph 3.2 gelten auch hier die Grundideen:

  • jeder Fusilier, soll die Möglichkeit haben einen Antrag zu stellen, um ein anderes Mitglied, daß sich ernsthaftes, mehrmaliges Fehlverhalten hat zu schulde kommen lassen, und daß die Geselligkeit des Chapters ernsthaft gefährdet, auszuschließen.
  • Kein Fusilier darf ein anderes Mitglied aus nichtigen Gründen einer solchen Prozedur aussetzen (Stichwort Willkür, bzw. Leichtfertigkeit).

Ein solcher Antrag muß gut abgewägt werden und es muß allen Parteien die Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu äußern. Anschließend muß wiederum von der absoluten Mehrheit der entsprechenden Gremien (Füsiliersrat; Milizrat hat Mitspracherecht) die Entscheidung gefällt werden.

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