Satzung | |||
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3.3 Ausschluß | |||
Der Ausschluß von Mitgliedern folgt denselben Gesichtspunkten wie die Ablehnung von Bewerbern aus der Miliz. Der Antrag auf Ausschluß bedarf einer absoluten Mehrheit, um zu bestehen. Dabei hat jedes Mitglied der 5th Syrtis Fusiliers das Recht, abzustimmen. Der Antrag auf Ausschluß muß dem Füsiliersrat vorgetragen werden und erfordert eine ausformulierte Begründung. Gemäß dem Paragraph 3.2 gelten auch hier die Grundideen:
Ein solcher Antrag muß gut abgewägt werden und es muß allen Parteien die Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu äußern. Anschließend muß wiederum von der absoluten Mehrheit der entsprechenden Gremien (Füsiliersrat; Milizrat hat Mitspracherecht) die Entscheidung gefällt werden. |
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